Allgemeine Reisebedingungen von Tropical Trail Casamance
Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen Tropical Trail Casamance und dem Kunden abgeschlossenen Reisevertrages.
Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.
1. Abschluss eines Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Tropical Trail Casamance den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde von Tropical Trail Casamance ordnungsgemäß informiert wurde.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Tropical Trail Casamance zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Tropical Trail Casamance dem Kunden die Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln.
1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Tropical Trail Casamance vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern Tropical Trail Casamance auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung gegenüber Tropical Trail Casamance.
1.5 Der Reisende hat dafür Sorge zu tragen, dass er bzw. seine Gruppe am vereinbarten Ankunftstag in Ziguinchor eintrifft. Bei verspäteter Ankunft der Reisenden kann Tropical Trail Casamance die Durchführung der geplanten Tour nicht garantieren, da es zeitliche Überschneidungen mit anderen Gruppen geben kann. Tropical Trail Casamance wird sich in diesem Fall bemühen, eine für beide Seiten zufriedenstellende Regelung zu finden.
2. Bezahlung
2.1 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf unser deutsches Konto überwiesen.
2.2 Der restliche Reisepreis in Höhe von 80% wird bei Ankunft in der Unterkunft in Ziguinchor fällig. Die Restzahlung kann in bar in der Unterkunft, per Überweisung auf unser deutsches Konto, per 'wave' oder 'orange money' getätigt werden.
2.6 Kommt der Kunde mit der Zahlung der Anzahlung teilweise oder vollständig in Verzug, ist Tropical Trail Casamance nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Leistungen und Prospektangaben
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (Prospekt, Internet, Katalog, Flyer) bzw. in der Reisebestätigung.
3.2 Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von Tropical Trail Casamance ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.
3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen der Tropical Trail Casamance abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.
3.4 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.
4. Rücktritt durch den Kunden
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Tropical Trail Casamance zu erklären. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht Tropical Trail Casamance die Einbehaltung der Anzahlung zu, sofern Tropical Trail Casamance den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
5. Umbuchungen
5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die Tropical Trail Casamance nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistung.
7. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter
Tropical Trail Casamance kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Tropical Trail Casamance deshalb den Vertrag, so behält Tropical Trail Casamance den Anspruch auf den Reisepreis.
8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1 Tropical Trail Casamance haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.
8.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung von Tropical Trail Casamance direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Anreise nach Ziguinchor mit Flugzeug, Schiff oder Bus).
8.3 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
9. Versicherungen
Im Reisepreis sind keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:
- Reiserücktrittkostenversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Reiseabbruchversicherung
- Reiseunfallversicherung
- Reisekrankenversicherung
10. Gerichtsstand
Der Kunde kann Tropical Trail Casamance nur am Sitz des Unternehmens, in Ziguinchor, verklagen.
11. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.
Gültig ab 01.01.2026